Erhöhen Sie den Arbeitsschutz für Ihre Mitarbeiter

Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) regelt die Prüfung von in Betrieben verwendeten Elektrogeräten. Die regelmäßige Durchführung der Prüfung ist für alle Unternehmen Pflicht. Wird die Prüfung nicht durchgeführt, wird der Verstoß mit einem Bußgeld geahndet.

Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ist die anerkannte, vorgeschriebene und normgerechte Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln. Dabei wird geprüft, ob sich ortsveränderliche Geräte und Anlagen im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden Bestimmung des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE), der Berufsgenossenschaft und der Betriebssicherheitsverordnung, befinden.

Bereits VOR der ersten Inbetriebnahme müssen die Geräte schon geprüft werden. Danach in regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen. Erstprüfungen und die danach regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen beinhalten eine Sichtprüfung, eine Erprobung und eine Messung des Geräts. Die Sichtprüfung deckt äußerlich erkennbare sicherheitsrelevante Mängel am Gerät und den Anschlussstellen auf. Gemessen wird der Widerstand des Schutzleiters, der Isolationswiderstand, der Ersatzleitstrom, der Berührungsstrom sowie der Schutzleiter- und Differenzstrom. Letztlich wird getestet, ob das Gerät seine Funktion einwandfrei erfüllt. Nur wenn alle drei Teilprüfungen erfolgreich waren, gilt die Prüfung als bestanden.

DGUV Vorschrift 3 oder BGV A3 Prüfung?

Früher unter der Bezeichnung „BGV A3 Prüfung” bekannt, lautet der korrekte Name für die Geräteprüfung heute „DGUV Vorschrift 3″. Die alte Bezeichnung „BGV A3 Prüfung” ist bereits seit 2014 ungültig, wird aber vielerorts noch genutzt.

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil, Elektro Medienerzeugnisse, kurz BG ETEM , hat diese Umbenennung in ihrem Vorschriften-System vorgenommen. Die Inhalte und die Durchführung der Prüfung von ortsveränderlichen Geräten und elektrotechnische Anlagen bleiben jedoch identisch.

Die Vorteile im Überblick:

1. Prüfpflicht

Zum einen sind Betriebe, die ortsveränderliche Geräte nutzen, verpflichtet, die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 (BGV A3 „in neu“) durchzuführen. Dazu kommt, dass der Eigentümer dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft im Schadenfall den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und Geräte nachweisen muss. Eine Dokumentation der Prüfung laut DGUV V3 ist zwar rechtlich nicht vorgeschrieben. Eine gerichtsfeste Dokumentation der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 bewahrt den Eigentümer im Schadensfall durch eines seiner Elektrogeräte vor der Haftung.

2. Haftung

Wird ein Schaden durch ein nicht ordnungsgemäß geprüftes Gerät verursacht, werden die verantwortlichen Personen (z.B. Sicherheitsbeauftragte, Vorgesetzte, Geschäftsleitung) dafür in Regress genommen. Brandschutzversicherungen schließen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder einzelne Bereiche davon durch einen Brand zerstört werden, der nachweislich von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde.

3. Kosteneinsparungen

Wird die Prüfung nach DGUV V3 regelmäßig durchgeführt, erspart das nicht nur Geldbußen, sondern der schriftliche Nachweis einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nimmt Sie auch aus der Haftung. Unsere Erfahrung zeigt außerdem: geprüfte Geräte lassen Schadensfälle oft erst gar nicht entstehen. Darunter fallen auch Unfälle von Mitarbeitern im Umgang mit nicht ordnungsgemäß funktionierenden Maschinen (auch das kann im Schadensfall bei Berufsgenossenschaften zum Haftungsausschluss führen). Dauerhaft gut gepflegte und instandgehaltene Anlagen und Betriebsmittel sind weniger anfällig für große Reparaturen. Damit vermeiden Sie Ausfallzeiten. Zudem trägt es zur Steigerung der Mitarbeitermotivation bei, wenn die Arbeit an reibungslos funktionierenden Maschinen ausgeführt werden kann.

4. Elektro-Unfälle vermeiden

Man kann ihn nicht sehen, nicht hören und auch nicht riechen – gerade deswegen unterschätzen viele die Gefahren beim Umgang mit dem elektrischen Strom. Durch unsachgerechte Installationen oder defekte Geräte können Schäden entstehen. Dann gibt es im harmlosen Fall Probleme mit der Versicherung, im schlimmsten Fall werden Menschen gefährdet. Häufig ereignen sich Stromunfälle im Niederspannungsbereich bei 230 bzw. 400 V, wie sie im Haushalt, Gewerbe und in der Industrie verwendet werden. Bereits in einer üblichen Steckdose ist eine Spannung von 230 Volt vorhanden.

Maßgeblich für einen Stromunfall ist, dass der menschliche Körper in einen Stromkreis einbezogen wird. Je nach Stärke des Stroms, der durch den Körper fließt, genügen Millisekunden bis Sekunden, um schwere Verletzungen zu verursachen bzw. zum Tode zu führen. Zur Verdeutlichung: Bereits Stromstärken über 0,5 bis 2 mA werden vom Menschen als Kribbeln wahrgenommen. Bei ca. 20 mA verkrampfen die Muskeln und das selbständige Loslassen der Stromquelle ist nicht mehr möglich. Ab ca. 50 mA kann abhängig von der Durchströmungsdauer Herzkammerflimmern auftreten. Dann besteht Lebensgefahr.

Für die Mehrzahl der Elektro-Unfälle gilt: Sie hätten sich durch Sorgfalt in Form einer fachmännischen Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) und verantwortungsbewusstem Handeln verhindern lassen.

5. Arbeitssicherheit

Das regelmäßige Prüfen der ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräte nach DGUV Vorschrift 3, Betriebssicherheitsverordnung und der DIN VDE 0701-0702 ist eine wesentliche Voraussetzung für die Arbeitssicherheit der in Betrieben tätigen Personen. In den Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung 1203, kurz TRBS, werden die befähigten Personen festgelegt, die eine Geräteprüfung gemäß DGUV V3 vornehmen dürfen. Dazu zählen speziell ausgebildete Elektroinstallateure.

5. Arbeitssicherheit

Verantwortlich für die Durchführung der elektrischen Geräteprüfung ist der Unternehmer bzw. Gewerbetreibende. Anhand der korrekten Bezeichnung beauftragt.

dieser einen Elektrofachbetrieb mit der fachmännischen Durchführung der Prüfung – zum Beispiel unser Team der Ernst Lamby GmbH & Co. KG. Unsere Mitarbeiter besitzen den Nachweis der Weiterbildung einer befähigten Person nach TRBS 1203 und sind erfahren und geschult für eine Geräteprüfung.

Die Geräteprüfung gemäß DGUV V3 erfolgt mit unserem Gerätetester Fluke 6200 in drei Schritten:

• Sichtprüfung
• Messungen
• Funktionsprüfung

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, die in einem einwandfreien Zustand sind und somit die Geräteprüfung gemäß DGUV V3 erfolgreich durchlaufen haben, erhalten eine Prüfplakette. Die Geräteprüfung gilt als bestanden, wenn weder Sicht- noch Funktionsprüfungen Beanstandungen ergeben haben.

Ihre Vorteile der Geräteprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 / BGV A3 Prüfung:

• Erhöhte Betriebssicherheit
• Verminderte Ausfallzeiten
• Verbesserter Personen- und Sachschutz
• Nachweis zur Vorlage bei der Berufsgenossenschaft
• Grundlage für die Brandschutzversicherung

Sicherheit kann nicht warten! Vereinbaren Sie also am besten gleich einen Prüftermin. Wir beraten Sie gern vorab zu Kosten und Ablauf und kümmern uns für Sie um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.