Beseitigung von TÜV-Mängeln

Beseitigung von TÜV-Mängeln

Es verursacht schnell Kosten und verringert die Einnahmen, wenn Mängel bei gewerblichen Vermietungen
oder Sondereigentum nicht schnell beseitigt werden. Um das zu verhindern, lohnt sich für Hausverwaltungen
die Zusammenarbeit mit dem Fachbetrieb Ernst Lamby GmbH & Co. KG gleich mehrfach.

Wenn Sie Vermieter von Gewerbeimmobilien sind oder für eine Hausverwaltung arbeiten, dann kennen Sie die Notwendigkeit, bestimmte Installationen von TÜV oder Dekra überprüfen zu lassen. Hier steht zum Beispiel oft die elektrische Unterverteilung von Gewerbeeinheiten, Tiefgaragen oder sonstigem Sondereigentum im Fokus. TÜV oder Dekra müssen hier zur Überprüfung hinzugezogen werden. Dabei können diese Ergebnisse herauskommen:

  • keine Mängel
  • Hinweise
  • leichte Mängel
  • erhebliche Mängel

Bei leichten und erheblichen Mängeln müssen Sie sofort tätig werden und die Beseitigung der Mängel veranlassen. Das Ernst Lamby-Team ist darauf eingestellt, genau zu wissen, wie Mängel direkt so beseitigt werden, dass TÜV oder Dekra die Folge-Überprüfung direkt mit „keine Mängel“ bescheinigen. Hausverwaltungen und Vermieter arbeiten gerne mit uns zusammen, weil wir Mängel direkt und prüfungs-sicher beseitigen; dadurch Mietminderungen und Behördenärger vermeiden.

Wenn Sie sich auf zuverlässige Unterstützung für Ihre reibungslose Vermietung und gute Zusammenarbeit mit den Behörden verlassen möchten – dann sind Sie bei Ernst-Lamby richtig.

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf, damit wir uns unverbindlich kennenlernen können.
Sie erreichen uns telefonisch: 0221 - 73 64 01
Und per E-Mail: info@ernst-lamby.de